Tagungsförderung
Kleinere Symposien und Tagungen, die maßgeblich von DGFF-Mitgliedern organisiert werden und einen deutlich erkennbaren Forschungsbezug haben, können auf Antrag gefördert werden. Der Förderbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 1.000,-- €.
Formalia
Bitte richten Sie Ihren Antrag an den Vorstand der DGFF (vorstand(at)dgff.de) und reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein (als E‐Mail Attachment):
- Anschreiben, aus dem hervorgehen:
- das Thema,
- die Ausrichterinnen und Ausrichter,
- das Datum der Tagung
- der Tagungsort sowie
- die Form, in der darauf aufmerksam gemacht wird, dass es sich um eine von der DGFF mitfinanzierte Veranstaltung handelt.
- geplanter Ablaufplan der Tagung
- detaillierter Kostenplan
Nicht gefördert werden können:
- reine Fortbildungsveranstaltungen und
- Tagungen mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis.
Anträge, welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden von Vorstand und Beirat der DGFF jeweils etwa drei bis vier Wochen nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist (Quartalsende) entschieden. Die Antragstellerinnen und Antragssteller erhalten dann zeitnah eine Zu- oder Absage.
Weitere Informationen (bspw. Hinweise zum Datenschutz, Verpflichtungen durch Antragsbewilligung, Tipps für aussichtsreiche Anträge etc.) finden Sie hier und hier.
Aktuelles
Eine neue Ausschreibungsrunde folgt vorraussichtlich im Sommer 2023.